Familienrecht
Das Spektrum unserer familienrechtlichen Tätigkeit reicht von der außergerichtlichen Beratung, der gerichtlichen Vertretung in familiengerichtlichen Verfahren bis zur Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsvereinbarungen, Lebens- und Partnerschaftsverträgen. Sie umfasst folgende Gebiete:
- Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen
- Gestaltung von Partnerschaftsverträgen
- Zugewinnausgleich, Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung
- Auseinandersetzung von Miteigentumsgemeinschaften an Immobilien
- Trennungsvereinbarungen
- Scheidungsverfahren
- Unterhaltsrecht (Kindes-, Ehegatten-, Verwandten- und Elternunterhalt)
- Scheidungs- und Unterhaltsverfahren mit Auslandsbezug
- Versorgungsausgleich mit Schwerpunkt auf Fragen der betrieblichen Altersversorgung
- Kindschaftsrecht
- Sorge- und Umgangsrecht
- Familiensachen mit Auslandsbezug
- Haushalts- und Ehewohnungssachen
Wir erstellen auch Gutachten zu familien- und familienverfahrensrechtlichen Fragen und übernehmen auf Wunsch begleitende familienrechtliche Beratung in laufenden Verfahren.
Für weitere Informationen zum Familienrecht besuchen Sie uns auf unserer speziellen Webpräsenz für dieses Gebiet.